Aufbauseminare
Informationen zum Aufbauseminar innerhalb der Probezeit.

Theorie & Praxis
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt, getrennt vom normalen theoretischen Unterricht.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist – am besten unverzüglich – vorgelegt werden, damit der Führerschein behalten werden darf.
Unsere Fahrschule ist Mitglied der Gemeinschaft Aufbauseminare angeschlossener Fahrschulen (AaF) und bietet die Kurse daher in regelmäßigen Abständen an.
Kursumfang
- Vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten
- Eine Fahrprobe, 30 Minuten pro Person
- Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen
- Keine Prüfung
- Teilnahmebescheinigung nach vollständiger Teilnahme
Ruft uns einfach an: Fahrschule Michael Lautz Tel. 0271 / 51735 – oder direkt bei der AaF unter Tel. 0271 / 250 41 95.
