Theoretische Ausbildung

Direkt nach der Anmeldung könnt Ihr mit der theoretischen Ausbildung beginnen.

 

Für die Weiterleitung Eures Führerscheinantrags benötigen wir folgende Unterlagen:

 

  1. einen aktuellen Sehtest
  2. eine Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs 
  3. ein Passbild ( farbig, 35 x 45 mm)
  4. eine Kopie vom gültigen Personalauweis/ Reisepass

 

Diese Unterlagen sollten möglichst am Anfang der Ausbildung abgegeben werden, da es einige Wochen dauern kann bis der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt.

 

Während dieser Zeit könnt Ihr den theoretischen Unterricht besuchen.

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis müssen alle Grundstoffthemen einmal besucht werden, dies umfasst 12 Doppelstunden.

 

Unsere Fahrlehrer unterrichten Euch im theoretischen Grundstoff, in den unten folgenden Themen. Darüber hinaus erhaltet Ihr viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Grundstoff Themenübersicht:

 

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Strassenverkehr
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen, Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften

 

Zusätzlich zum Grundstoff benögt man den Klassenspezifischen Stoff

 

Klasse B                   2 Doppelstunden

Klasse A1, A2 + A     4 Doppelstunden

Klasse AM                 2 Doppelstunden

 

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich die Anzahl der theoretischen Pflichtstunden um 6 Doppelstunden.

 

Bei Erweiterung ( Vorbesitz 2 Jahre ) von A1 auf A2 oder A2 auf A kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung.

 

Die theoretische Prüfung könnt Ihr frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters ablegen.

 

 

 

Praktische Ausbildung

 

 

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte.

Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Eurem Fahrlehrer beseitigen.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Klasse A2 bzw. A keine Sonderfahrten bei Vorbesitz A1 bzw A2.

 

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde   à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die  Klasse B96 ist folgende Ausbildung vorgeschrieben:

  • 2,5 Stunden á 60 Minuten Theorie
  • 3,5 Stunden á 60 Minuten Praktische Übungen
  • 1 Stunde á 60 Minuten Fahren im Realverkehr

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

 

Die praktische Prüfung könnt Ihr frühestens 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters ablegen.

 



Weitere Info`s unter : Führerscheinklassen

Formulare zum Downloaden:

 

Führerscheinantrag ab 14.1.16.pdf
PDF-Dokument [180.6 KB]
erfordeliche Unterlagen.pdf
PDF-Dokument [15.6 KB]
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