Direkt nach der Anmeldung könnt Ihr mit der theoretischen Ausbildung beginnen.
Für die Weiterleitung Eures Führerscheinantrags benötigen wir folgende Unterlagen:
Diese Unterlagen sollten möglichst am Anfang der Ausbildung abgegeben werden, da es einige Wochen dauern kann bis der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt.
Während dieser Zeit könnt Ihr den theoretischen Unterricht besuchen.
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis müssen alle Grundstoffthemen einmal besucht werden, dies umfasst 12 Doppelstunden.
Unsere Fahrlehrer unterrichten Euch im theoretischen Grundstoff, in den unten folgenden Themen. Darüber hinaus erhaltet Ihr viele wertvolle Tipps und Informationen.
Grundstoff Themenübersicht:
Zusätzlich zum Grundstoff benögt man den Klassenspezifischen Stoff
Klasse B 2 Doppelstunden
Klasse A1, A2 + A 4 Doppelstunden
Klasse AM 2 Doppelstunden
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich die Anzahl der theoretischen Pflichtstunden um 6 Doppelstunden.
Bei Erweiterung ( Vorbesitz 2 Jahre ) von A1 auf A2 oder A2 auf A kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung.
Die theoretische Prüfung könnt Ihr frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters ablegen.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt Ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte.
Ihr könnt so jederzeit Eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Eurem Fahrlehrer beseitigen.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Klasse A2 bzw. A keine Sonderfahrten bei Vorbesitz A1 bzw A2.
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse B96 ist folgende Ausbildung vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Die praktische Prüfung könnt Ihr frühestens 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters ablegen.
Weitere Info`s unter : Führerscheinklassen
Formulare zum Downloaden: