Info

Die Gültigkeit des Führerscheins ist seit 19.01.2013 auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich.

Vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

 

Führerscheinklassen

 

Fahrzeug

 

Bemerkung

 

Mindestalter

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elekromotor

Vierrädrige Leicht-KFZ mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Einschluss: Keine

 

Zusammenfassung der "alten" Klasse M + S

15 Jahre

 

A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oderbbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Einschluss: AM

 

Geschwindigkeits-beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

16 Jahre

A2

Kraftrad mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Einschluss: AM, A1

18 Jahre

A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 kW/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Einschluss: AM, A1,A2



 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"     21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

B

KFZ - ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Einschluss: AM,L

 

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

bei der Anhängerregelung

18 Jahre

17 Jahre beim Begleitetem Fahren ( BF 17)

B96

KFZ der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahruegkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt.

Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

vgl. Klasse B

BE

KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

 

Vorbesitz: B

 

Keine Theoriepfüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

vgl Klasse B

B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

 

Vorbesitz:

mind. 5 Jahre Klasse B

 

Keine Aufstiegsprüfung in "A" oder "A2" möglich.

 

25 Jahre 

B197

 

Seit dem 1.04.2021 ist es möglich den Führerschein auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren und anschließend trotzdem uneingeschränkt Schaltwagen zu fahren.

 

Dafür müssen in der Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden, in denen die Grundkenntnisse am Schaltwagen erlernt werden.

Anschließend erfolgt eine Überprüfung des Erlernten.

Kein Prüfer, sondern der jeweilige Fahrlehrer überprüft, dass man in der Lage ist einen Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher zu führen.

 

Die restlichen Fahrstunden und die Prüfung werden dann auf einem Automatikfahrzeug gefahren.

 

 

 

Informationen zu den Klassen C/CE und D/DE erhaltet ihr bei der Bus und LKW Fahrschule.

Hier geht`s zur BUS + LKW Fahrschule

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