Fahren mit 17

 

Ausbildung:

 

Mit 16 1/2 Jahren dürft Ihr mit der Ausbildung beginnen. Die Zustimmung der Eltern ist für die Erteilung der Fahrlerlaubnis erforderlich.

Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Klasse B.

 

Prüfung:

 

3 Monate vor Eurem 17. Geburtstag dürft Ihr die theoretische Prüfung machen und 1 Monat vorher die praktische.

 

Nach bestandener Prüfung bekommt Ihr ( vorausgesetzt Ihr seid 17 ) eine Prüfbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Nicht im Ausland!

 

Bis zu Eurem 18. Geburtstag dürft Ihr nur in Begleitung fahren. Die Klasse B schließt die Klassen M und L ein. Diese dürft Ihr ohne Begleitung fahren weil Ihr das Mindestalter für diese Klassen erreicht habt.

 

Auch beim begleitenden Fahren beginnt unmittelbar nach erhalt der Prüfbescheinigung die Probezeit.

 

Prüfbescheinigung:


Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren müsst Ihr die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.

4 Wochen vor Eurem 18. Geburtstag müsst Ihr einen Antrag auf Ausstellung des EU-Kartenführerscheins stellen. Mit 18 Jahren erhaltet Ihr dann den Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein dürft Ihr nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleiter. 

 

Begleitperson:


Ihr müsst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer verfügbar sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen: 

 

Anforderungen an die Begleitpersonen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines "Hilfsfahrlehrers".

Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer. 

 

Benötigte Unterlagen:

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
  • Paßbild ( farbig, 35 x 45 mm )
  • Kopie Personalausweis
  • Kopie Personalausweis + Führerschein der Begleitperson ( Vor- und Rückseite)
  • Formulare für die Begleitperson
  • Antrag / Zustimmung der Eltern
  • Formular Führerscheinantrag

 

Download Formulare:

 

Formular Begleitperson.pdf
PDF-Dokument [17.4 KB]
Antrag BF 17.pdf
PDF-Dokument [11.2 KB]
Antragsformular Führerschein.pdf
PDF-Dokument [166.1 KB]
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