Info
Die Gültigkeit des Führerscheins ist seit 19.01.2013 auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Fahrzeug |
Bemerkung |
Mindestalter |
AM Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-KFZ mit:
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Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klasse M + S |
16 Jahre |
A1 Krafträder mit:
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
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Einschluss: AM
Geschwindigkeits-beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt. |
16 Jahre |
A2 Kraftrad mit:
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1 |
18 Jahre |
A Krafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten rädern mit:
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1,A2 |
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
B KFZ - ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
Anhängerregelung
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Einschluss: AM,L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
18 Jahre 17 Jahre beim Begleitetem Fahren ( BF 17) |
B96 KFZ der Klasse B mit Anhänger mit:
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich |
vgl. Klasse B |
BE KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: B
Keine Theoriepfüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein! |
vgl Klasse B |
B196 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
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Vorbesitz: mind. 5 Jahre Klasse B
Keine Aufstiegsprüfung in "A" oder "A2" möglich.
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25 Jahre |
Informationen zu den Klassen C/CE und D/DE erhaltet ihr bei der Bus und LKW Fahrschule.