Info
Die Gültigkeit des Führerscheins ist seit 19.01.2013 auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Fahrzeug |
Bemerkung |
Mindestalter |
AM Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-KFZ mit:
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Einschluss: Keine
Zusammenfassung der "alten" Klasse M + S |
15 Jahre |
A1 Krafträder mit:
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
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Einschluss: AM
Geschwindigkeits-beschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt. |
16 Jahre |
A2 Kraftrad mit:
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1 |
18 Jahre |
A Krafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten rädern mit:
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1,A2 |
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
B KFZ - ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
Anhängerregelung
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Einschluss: AM,L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
18 Jahre 17 Jahre beim Begleitetem Fahren ( BF 17) |
B96 KFZ der Klasse B mit Anhänger mit:
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich |
vgl. Klasse B |
BE KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: B
Keine Theoriepfüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein! |
vgl Klasse B |
B196 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
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Vorbesitz: mind. 5 Jahre Klasse B
Keine Aufstiegsprüfung in "A" oder "A2" möglich.
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25 Jahre |
B197
Seit dem 1.04.2021 ist es möglich den Führerschein auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren und anschließend trotzdem uneingeschränkt Schaltwagen zu fahren.
Dafür müssen in der Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden, in denen die Grundkenntnisse am Schaltwagen erlernt werden.
Anschließend erfolgt eine Überprüfung des Erlernten.
Kein Prüfer, sondern der jeweilige Fahrlehrer überprüft, dass man in der Lage ist einen Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher zu führen.
Die restlichen Fahrstunden und die Prüfung werden dann auf einem Automatikfahrzeug gefahren.
Informationen zu den Klassen C/CE und D/DE erhaltet ihr bei der Bus und LKW Fahrschule.